Discountbroker im Vergleich und Onlinebroker

Einlagensicherung in Deutschland

Sicht-, Termin- und Spareinlagen

In Deutschland ist die Einlagensicherung mehrstufig geregelt. Zunächst greift die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) für Einlagen bis 100.000 Euro und 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro.

Bezogen auf einen Onlinebroker bedeutet dies, dass die Sichteinlagen auf dem Verrechnungskonto oder das Tagesgeld bis zu einer Höhe von 100.000 Euro voll abgesichert sind. Eine Entschädigung aus einem Wertpapiergeschäft ergibt sich, wenn der Onlinebroker pflichtwidrig nicht im Stande ist, im Eigentum des Kunden befindliche und für ihn verwahrte Wertpapiere zurückzugeben.

Über diesen gesetzlichen Anspruch hinaus gibt es eine freiwillige Einlagensicherung der Institute. Dieser Einlagensicherungsfonds beginnt da, wo die Einlagensicherungsgrenze von 100.000 Euro nicht mehr ausreicht, um die Ansprüche des Gläubigers zu befriedigen. In Abhängigkeit von der Zugehörigkeit des Instituts kommen verschiedene Einlagensicherungsfonds in Betracht. Die beiden gebräuchlichsten sind der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und das Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe.

Die meisten Onlinebroker in Deutschland sind freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Pro Onlinebroker-Kunde sind dort 30 % des haftenden Eigenkapitals als Deckungssumme vereinbart. Am Beispiel der comdirect Bank AG sind dies etwa 80 Mio. Euro pro Kunden. Bei den anderen deutschen Onlinebrokern ist diese Summe ähnlich hoch. Von den großen deutschen Brokern ist Flatex als einziger Broker kein Mitglied im Einlagensicherungsfonds, d.h. dort sind Barmittel auf dem Verrechnungskonto nur bis 100.000 EURO abgesichert.

Fremdwährungen

Die gesetzliche Einlagensicherung über die EdB greift nicht nur bei Einlagen auf EU-Währungen. Seit 2015 sind auch Einlagen auf Fremdwährungskonten (z.B. Schweizer Franken, US-Dollar) bis zum Gegenwert von 100.000 Euro abgesichert.

Die freiwillige Einlagensicherung sichert zudem alle Fremdwährungs-Guthaben ab, die über einem Gegenwert von 100.000 Euro liegen.

Wertpapiere

Depots mit Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikaten werden nicht vom Einlagensicherungsfonds geschützt. Diese Wertpapiere werden bei der Bank nur verwahrt und sind damit im Falle einer Insolvenz nicht gefährdet. Tritt dieser Fall ein, muss die Bank den Inhalt des Depots an den Kunden herausgeben.

Investmentfonds sind Sondervermögen und als solche vor einer Insolvenz der Fonds-Gesellschaft bzw. der dahinter stehenden Bank geschützt.

Wichtig ist, dass Anleihen und Zertifikate Inhaberschuldverschreibungen sind. Bei einer Insolvenz des Emittenten sind diese Wertpapiere nicht geschützt. Hier trägt der Anleger ein sogenanntes Emittentenrisiko. Zuletzt ist dieser Fall bei der Insolvenz der Bank Lehmann Brothers in 2008 eingetreten.

Weitere Links:
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe