Einlagensicherung in Deutschland
In Deutschland ist die Einlagensicherung mehrstufig geregelt. Zunächst greift die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) für Einlagen bis 100.000 € und 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro. Bezogen auf einen Onlinebroker bedeutet dies, dass die Sichteinlagen auf dem Verrechnungskonto oder das Tagesgeld bis zu einer Höhe von 100.000 Euro voll abgesichert sind. Eine Entschädigung aus einem Wertpapiergeschäft ergibt sich, wenn der Onlinebroker pflichtwidrig nicht im Stande ist, im Eigentum des Kunden befindliche und für ihn verwahrte Wertpapiere zurückzugeben.
Über diesen gesetzlichen Anspruch hinaus gibt es eine freiwillige Einlagensicherung der Institute. Dieser Einlagensicherungsfonds beginnt da, wo die Einlagensicherungsgrenze von 100.000 Euro nicht mehr ausreicht, um die Ansprüche des Gläubigers zu befriedigen. In Abhängigkeit von der Zugehörigkeit des Instituts kommen verschiedene Einlagensicherungsfonds in Betracht. Die beiden gebräuchlichsten sind der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und das Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe.
Die meisten Onlinebroker in Deutschland sind freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Pro Onlinebroker-Kunde sind dort 30 % des haftenden Eigenkapitals als Deckungssumme vereinbart. Am Beispiel von flatex sind dies etwa 3,1 Mio. Euro pro Kunden. Bei den anderen Onlinebrokern ist diese Summe zum Teil noch größer.
Wichtig ist, dass Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate nicht geschützt sind. Hier trägt der Anleger ein sogenanntes Emittentenrisiko.
Weitere Links:
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe